Leistungen · Jahresabschluss & Steuererklärungen
Jahresabschluss und betriebliche Steuererklärungen in Hamburg
Der Jahresabschluss zeigt, was Ihr Unternehmen erreicht hat – und er legt die Grundlage für das, was Sie als Nächstes vorhaben. Wir erstellen den Jahresabschluss in Hamburg – samt den betrieblichen Steuererklärungen – für Unternehmen aller Rechtsformen: vom Einzelunternehmen über die GmbH & Co. KG bis zur GmbH. Dabei nutzen wir die Spielräume, die Handels- und Steuerrecht eröffnen, und besprechen die Ergebnisse mit Ihnen – verständlich, auf den Punkt und mit Blick nach vorn.

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Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht
Wir erstellen Ihren Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und – je nach Rechtsform – Anhang, dazu die E-Bilanz für das Finanzamt. Für Kapitalgesellschaften übernehmen wir die Offenlegung beim Unternehmensregister und nutzen die Erleichterungen Ihrer Größenklasse, sodass genau das veröffentlicht wird, was vorgesehen ist – nicht mehr. Genügt für Ihr Unternehmen die Einnahmenüberschussrechnung, halten wir es bewusst schlank: EÜR statt Bilanz, solange das für Sie die passende Lösung ist. Bei Personengesellschaften denken wir die Besonderheiten von Anfang an mit, etwa Sonder- und Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter.
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Spielräume nutzen: Bilanzpolitik und Wahlrechte
Viele Positionen im Abschluss sind keine reine Rechenaufgabe, sondern eine Entscheidung: Abschreibungsmethoden, Investitionsabzugsbeträge, Rückstellungen, der Zeitpunkt von Investitionen oder Ausschüttungen. Wir zeigen Ihnen diese Wahlrechte mit ihren Folgen für Steuerbelastung, Liquidität und Bilanzbild. So wird der Abschluss zum Gestaltungsinstrument, nicht nur zur Dokumentation.
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Betriebliche Steuererklärungen aus einer Hand
Zum Jahresabschluss gehören die betrieblichen Steuererklärungen: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer-Jahreserklärung und – bei Personengesellschaften – die gesonderte und einheitliche Feststellung. Schüttet Ihre GmbH Gewinne aus, übernehmen wir auch die Kapitalertragsteuer-Anmeldung. Jeden Bescheid prüfen wir, bevor er bei Ihnen ankommt, und sprechen Sie aktiv an, wenn wir Abweichungen sehen. Passen die Vorauszahlungen nicht mehr zur aktuellen Ertragslage, beantragen wir die Anpassung – das schafft Liquidität genau dann, wenn Sie sie brauchen.
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Besprechung mit Blick nach vorn
Ein fertiger Jahresabschluss ist bei uns der Anfang eines Gesprächs. Wir gehen die Zahlen gemeinsam durch: Wie hat sich das Ergebnis entwickelt, wo stehen Sie im Vergleich zum Vorjahr, was bedeutet das für Entnahmen oder Ausschüttungen? Und wir schauen nach vorn: Welche Weichen lassen sich für das laufende Jahr stellen – von der Investitionsplanung über die Gewinnverwendung bis zur Frage, ob Ihre Rechtsform noch zu Ihrer Entwicklung passt. Ein früh erstellter Abschluss verschafft Ihnen dabei wertvolle Zeit: Wer seine Zahlen früh kennt, kann größere Entscheidungen – etwa eine Umstrukturierung – im selben Jahr noch umsetzen.
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Abschlüsse zu besonderen Anlässen
Auch außerhalb des regulären Stichtags sind wir für Sie da: mit der Eröffnungsbilanz zur Gründung, mit Zwischenabschlüssen für Bank oder Gesellschafter, mit Abschlüssen anlässlich einer Umwandlung oder eines Gesellschafterwechsels. Und kündigt das Finanzamt eine Betriebsprüfung an, begleiten wir sie von der Vorbereitung bis zur Schlussbesprechung – und vertreten dabei Ihre Interessen.
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So arbeiten wir beim Jahresabschluss in Hamburg
Digital organisiert
Belege und Unterlagen laden Sie über eine zentrale Plattform hoch, die Kommunikation läuft strukturiert und ohne E-Mail-Chaos. Steuererklärungen übermitteln wir elektronisch an das Finanzamt.
Feste Ansprechpartner
Sie haben feste Ansprechpartner, die Ihr Unternehmen und Ihre Situation kennen – vom Erstgespräch bis zur laufenden Betreuung.
Zentral in Hamburg
Unser Büro liegt zwischen Altstadt und Speicherstadt – ein Besuch vor Ort ist jederzeit möglich, aber nie Voraussetzung.
Digital und persönlich: Führen wir auch Ihre Finanzbuchhaltung, liegt zum Jahresende das meiste bereits vor – der Abschluss entsteht dann ohne Belegsammelaktion. Kommen Sie mit einer bestehenden Buchhaltung zu uns, übernehmen wir die Daten aus Ihrem bisherigen System; der Wechsel ist einfacher, als viele erwarten. Für vermögensverwaltende Gesellschaften mit Grundbesitz finden Sie unsere Leistungen auf der Seite Steuerberatung für Immobilien und Vermietung.
Sprechen wir über Ihre Themen
Erstgespräch vereinbaren
Wir verschaffen uns gemeinsam einen Überblick und sagen Ihnen offen, was wir für Sie tun können.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen benötigen Sie für den Jahresabschluss?
Führen wir Ihre Finanzbuchhaltung, liegt das meiste bereits vor. Ansonsten benötigen wir die Buchhaltungsdaten, Kontoauszüge, Darlehens- und Leasingverträge, Inventurergebnisse und die Vorjahresunterlagen. Sie erhalten von uns eine Checkliste, die auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist.
Bis wann muss der Jahresabschluss fertig sein?
Für die Aufstellung gelten je nach Rechtsform und Größe Ihres Unternehmens unterschiedliche gesetzliche Fristen; für die Steuererklärungen verlängert sich die Abgabefrist deutlich, wenn ein Steuerberater beauftragt ist. Was für Sie konkret gilt, besprechen wir zu Beginn der Zusammenarbeit. Vor allem aber gilt: Wir halten alle Termine für Sie im Blick und melden uns rechtzeitig, wenn wir etwas von Ihnen brauchen – Sie müssen keine Frist selbst verfolgen.
Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung – was gilt für uns?
Kapitalgesellschaften bilanzieren immer. Einzelkaufleute können bei Umsätzen bis 800.000 Euro und einem Gewinn bis 80.000 Euro auf die Bilanz verzichten (Stand 2026), Freiberufler ohnehin. Wir prüfen, was für Sie gilt – und was zu Ihren Plänen passt, etwa wenn ein Bankgespräch oder Wachstum ansteht.
Welche Steuererklärungen gehören zum Jahresabschluss?
Das richtet sich nach der Rechtsform: Dazu gehören die Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung, die Umsatzsteuer-Jahreserklärung sowie bei Personengesellschaften die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung. Bei Gewinnausschüttungen kommt die Kapitalertragsteuer-Anmeldung hinzu. Alles aus einer Hand, aufeinander abgestimmt.
Was ist die E-Bilanz?
Die E-Bilanz ist die elektronische Übermittlung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung an das Finanzamt – in einem amtlich vorgegebenen Schema, das deutlich detaillierter ist als der Jahresabschluss selbst. Bei uns ist sie fester Bestandteil jedes Jahresabschlusses: Wir bereiten die Daten im vorgeschriebenen Format auf und übermitteln sie fristgerecht. Für Sie heißt das: Sie müssen sich um nichts kümmern und merken davon im Alltag nichts – außer, dass am Ende alles pünktlich beim Finanzamt liegt.
Müssen wir unseren Jahresabschluss veröffentlichen?
Kapitalgesellschaften und die GmbH & Co. KG legen ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister offen. Der Umfang richtet sich nach der Größenklasse: Kleine Gesellschaften veröffentlichen deutlich weniger, Kleinstgesellschaften können hinterlegen statt zu veröffentlichen. Wir übernehmen das und nutzen die Erleichterungen, die Ihnen zustehen.
Können Sie über den Jahresabschluss die Steuerbelastung beeinflussen?
Handels- und Steuerrecht enthalten eine Reihe von Wahlrechten und Ermessensspielräumen – von Abschreibungen über Rückstellungen bis zum Investitionsabzugsbetrag. Welche davon in Ihrem Fall infrage kommen und was sie bewirken, hängt von Ihrer Situation und Ihren Zielen ab. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten Ihres Einzelfalls mit ihren jeweiligen Folgen auf – damit Sie auf gesicherter Grundlage entscheiden, statt Spielräume ungenutzt zu lassen.
Besprechen Sie den Jahresabschluss mit uns?
Ja, das gehört für uns selbstverständlich dazu. Sie erhalten von uns nicht nur ein fertiges Zahlenwerk – wir setzen uns mit Ihnen zusammen und erläutern, was darin steckt: die Ergebnisentwicklung, wichtige Kennzahlen und der Vergleich zum Vorjahr. Dazu gehört auch der Blick nach vorn: Welche Themen lohnt es sich, im neuen Jahr anzugehen? So wird aus dem Jahresabschluss mehr als eine Pflichtübung.
Wir denken über einen Rechtsformwechsel nach – hilft der Jahresabschluss dabei?
Ja. Die Bilanz ist die Grundlage fast jeder Umwandlung. Ein früh erstellter Jahresabschluss verschafft Ihnen den zeitlichen Spielraum, eine Umstrukturierung im selben Jahr umzusetzen. Wir begleiten die steuerliche Seite und arbeiten mit Ihrem Notar zusammen.
Was passiert bei einer Betriebsprüfung?
Wir begleiten die Prüfung von der ersten Anfrage bis zur Schlussbesprechung – Sie stehen dem Prüfer also zu keinem Zeitpunkt allein gegenüber. Konkret heißt das: Wir stellen die angeforderten Unterlagen digital bereit, beantworten die Fragen des Prüfers und vertreten Ihre Interessen, wenn es um strittige Punkte geht. Und auch danach bleiben wir dran: Die Bescheide, die auf die Prüfung folgen, prüfen wir selbstverständlich ebenfalls.
Wie läuft der Wechsel von unserem bisherigen Steuerberater?
Der Wechsel ist unkomplizierter, als viele erwarten – und für Sie mit wenig Aufwand verbunden. Sie kündigen das bestehende Mandat, alles Weitere stimmen wir kollegial mit Ihrem bisherigen Steuerberater ab und übernehmen die Daten; bei DATEV-Kanzleien funktioniert das meist direkt auf digitalem Weg. Der Jahreswechsel ist ein guter Zeitpunkt, machbar ist der Wechsel aber jederzeit.
Wonach richtet sich Ihr Honorar?
Wir berechnen unsere Leistungen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Maßgeblich sind Gegenstandswert und Umfang der Arbeiten. Vor Beginn besprechen wir mit Ihnen, welche Leistungen anfallen, damit Sie die Größenordnung einschätzen können.