Leistungen · Private Steuererklärungen

Private Steuererklärungen für Gesellschafter, Anleger und Vermögensinhaber

Nicht jede private Steuererklärung ist Routine. Wer an Gesellschaften beteiligt ist, Kapitalvermögen hält oder Einkünfte aus dem Ausland bezieht, hat Fragen, die über das Ausfüllen von Formularen hinausgehen. Genau diese Steuererklärungen sind unser Alltag: Wir erstellen private Einkommensteuererklärungen für Unternehmerinnen und Unternehmer, Gesellschafter, Anleger und Menschen mit internationalen Bezügen in Hamburg – strukturiert, planbar und mit Blick auf Ihre Gesamtsituation.

Private Steuererklärung für Gesellschafter und Anleger – HANSE.TAX, Steuerberater in Hamburg

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Beteiligungen an Gesellschaften

Als Gesellschafter einer GmbH oder Kommanditist einer KG fließen Ihre Beteiligungen in die private Steuererklärung ein: Gewinnausschüttungen, Ergebnisanteile aus Feststellungsbescheiden, Veräußerungen. Wir prüfen, welcher Besteuerungsweg für Sie günstig ist und stimmen die private Steuererklärung mit den betrieblichen Zahlen ab. Betreuen wir auch Ihre Gesellschaft, greifen beide Ebenen nahtlos ineinander: ein Ansprechpartner, ein Gesamtbild.

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Kapitalvermögen mit System

Depots, Fonds, Zinsen, ausländische Banken: Wir bringen Ordnung in die Anlage KAP – von der Günstigerprüfung über die Verrechnung von Verlusten bis zur Anrechnung ausländischer Quellensteuer. Auch die Besonderheiten von Investmentfonds wie Vorabpauschale und Teilfreistellung haben wir im Blick. So wird aus einem Stapel Steuerbescheinigungen ein stimmiges Gesamtbild – und mancher Erstattungsanspruch sichtbar, der sonst liegen bliebe.

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Internationale Bezüge

Kapitalerträge oder Renten aus dem Ausland, Tätigkeiten über Grenzen hinweg, Zuzug nach oder Wegzug aus Deutschland: Wir klären, welchem Staat das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht zuweist, und setzen Freistellung, Progressionsvorbehalt und Anrechnung sauber um. Sie wissen vorher, was in Deutschland zu versteuern ist – und was nicht.

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So läuft die Zusammenarbeit

Digital organisiert

Belege und Unterlagen laden Sie über eine zentrale Plattform hoch, die Kommunikation läuft strukturiert und ohne E-Mail-Chaos. Steuererklärungen übermitteln wir elektronisch an das Finanzamt.

Feste Ansprechpartner

Sie haben feste Ansprechpartner, die Ihr Unternehmen und Ihre Situation kennen – vom Erstgespräch bis zur laufenden Betreuung.

Zentral in Hamburg

Unser Büro liegt zwischen Altstadt und Speicherstadt – ein Besuch vor Ort ist jederzeit möglich, aber nie Voraussetzung.

Statt Schuhkarton und Rückfragen-Marathon arbeiten wir mit einem strukturierten Interview und gezielten Belegabfragen: Sie beantworten konkrete Fragen, wir kümmern uns um den Rest. Die Fristen behalten wir für Sie im Blick, jeden Bescheid prüfen wir auf Abweichungen, und den Umfang des Auftrags grenzen wir vorab klar ab – damit die Kosten für Sie planbar bleiben. Ändert sich Ihre Situation, denken wir mit und sprechen Sie an. Unterlagen tauschen wir digital über eine geschützte Plattform.

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Mehr als die private Steuererklärung: vorausschauend gedacht

Die Steuererklärung blickt zurück – gute Beratung nach vorn. Steht eine Ausschüttung an, ein Verkauf, eine größere Umschichtung im Depot oder ein Umzug ins Ausland, lohnt der Blick auf die steuerliche Wirkung, bevor Sie handeln: Oft entscheidet der Zeitpunkt über das Ergebnis. Solche Fragen richten Sie einfach an uns – kurz besprochen, klar beantwortet. Und weil wir Ihre Steuererklärung ohnehin erstellen, kennen wir die Ausgangslage und fangen nicht bei null an. Für umfassendere Gestaltungen – etwa Beteiligungsstrukturen oder die Vermögensnachfolge – arbeiten Sie mit demselben Team weiter: Details auf unseren Seiten Steuerliche Beratung und Erbschaft- und Schenkungsteuer.

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Vermietung und Verpachtung

Sie vermieten Immobilien? Dann finden Sie unser Angebot dazu auf der Seite Steuerberatung für Immobilien und Vermietung – Vermietungseinkünfte gehören dort zur Kernleistung und fließen selbstverständlich in Ihre private Steuererklärung ein.

Sprechen wir über Ihre Themen

Erstgespräch vereinbaren

Wir verschaffen uns einen Überblick über Ihre Einkünfte und sagen Ihnen klar, wie wir Sie unterstützen können.

Häufige Fragen

Für wen erstellen Sie private Steuererklärungen?

Unser Schwerpunkt liegt auf privaten Steuererklärungen mit unternehmerischem oder vermögensbezogenem Hintergrund. Dazu gehören Gesellschafter von Personen- und Kapitalgesellschaften, Anleger mit Kapitalvermögen, Vermieter sowie Menschen mit Einkünften aus dem Ausland. Häufig kommt mehreres davon zusammen – gerade dann lohnt es sich, wenn alles in einer Hand liegt und zusammen gedacht wird.

Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?

Vermutlich weniger, als Sie denken. Wir arbeiten mit einem strukturierten Interview und fragen gezielt die Belege ab, die für Ihre Situation wirklich gebraucht werden – statt Ihnen eine pauschale Liste mit allem Denkbaren zu schicken. Vieles, etwa Feststellungsbescheide oder Steuerbescheinigungen, liegt uns über die Zusammenarbeit mit Ihren Gesellschaften oft ohnehin schon vor. So bleibt Ihr Aufwand überschaubar.

Ich bin an einer GmbH beteiligt – was gehört in meine Steuererklärung?

In Ihre Steuererklärung gehören dann vor allem die Gewinnausschüttungen, gegebenenfalls Veräußerungsgewinne und – je nach Konstellation – Werbungskosten im Zusammenhang mit der Beteiligung. Was davon bei Ihnen relevant ist, hängt vom Einzelfall ab. Bei wesentlichen Beteiligungen prüfen wir außerdem, ob der Antrag auf das Teileinkünfteverfahren für Sie günstiger ist als die Abgeltungsteuer – das kann einen spürbaren Unterschied machen.

Was ist die Günstigerprüfung?

Auf Antrag prüft das Finanzamt, ob die Besteuerung Ihrer Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz günstiger ist als die pauschale Abgeltungsteuer. Interessant ist das vor allem, wenn Ihr Gesamteinkommen niedriger ausfällt – etwa in Jahren mit geringeren Einkünften. Ob das bei Ihnen der Fall ist, prüfen wir mit – und stellen den Antrag, wenn er sich für Sie rechnet.

Ausländische Quellensteuer – bekomme ich die zurück?

Häufig ja, zumindest teilweise. Zumindest ein Teil der ausländischen Quellensteuer wird auf Ihre deutsche Steuer angerechnet; darüber hinausgehende Beträge lassen sich – je nach Land – im Quellenstaat erstatten. Die Anrechnung setzen wir in Ihrer Steuererklärung um. Und wo ein Erstattungsantrag im Ausland sinnvoll ist, sagen wir Ihnen das.

Was passiert mit Verlusten aus Kapitalanlagen?

Verluste aus Kapitalanlagen verfallen nicht einfach – sie werden mit Gewinnen verrechnet, allerdings nach festen Regeln und teils in getrennten Verrechnungskreisen, etwa für Verluste aus Aktienveräußerungen. Damit das in der Praxis funktioniert, muss einiges zusammenpassen: Wir achten darauf, dass die Verlustbescheinigungen Ihrer Banken berücksichtigt werden.

Ich habe Einkünfte aus dem Ausland – muss ich die in Deutschland angeben?

Ja, angeben grundsätzlich immer – ob und wie sie besteuert werden, regelt das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen. Oft bleibt es bei Freistellung mit Progressionsvorbehalt oder einer Anrechnung der ausländischen Steuer. Wir ordnen das für Sie ein.

Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?

Mit einem Steuerberater gilt für Ihre Steuererklärung eine deutlich verlängerte Abgabefrist – Sie gewinnen also erst einmal Zeit. Um die Termine selbst müssen Sie sich dabei nicht kümmern: Wir überwachen die Fristen für Sie und melden uns rechtzeitig, wenn wir etwas von Ihnen brauchen. Sie hören von uns – nicht vom Finanzamt.

Prüfen Sie auch den Steuerbescheid?

Ja, das gehört bei uns selbstverständlich dazu. Weicht das Finanzamt von der Steuererklärung ab, erläutern wir Ihnen verständlich, worin die Abweichung besteht und was sie für Sie bedeutet. Und wenn es sich lohnt, legen wir fristgerecht Einspruch ein. So bleibt kein Bescheid ungeprüft und keine Frist ungenutzt.

Wonach richtet sich Ihr Honorar?

Wir berechnen unsere Leistungen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) – also auf einer gesetzlich geregelten, transparenten Grundlage. Den Umfang des Auftrags grenzen wir vorab klar mit Ihnen ab. So können Sie die Größenordnung von Anfang an einschätzen.